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LG Berlin, 28.09.1992 - 61 S 144/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 661
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 28.11.1997 - 63 S 237/97
Vorsicht, wer sich ewig bindet
Eine Eigenbedarfskündigung ist nach dem aus § 242 BGB abgeleiteten Vertrauensgrundsatz aus solchen Gründen ausgeschlossen, deren Eintritt für den Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages bereits vorhersehbar war (LG Hamburg, NJW-RR 1994, 465 = WuM 1993, 677; LG Wuppertal, WuM 1991, 691 [692]; LG Berlin, NJW-RR 1993, 661 [662]; LG Hamburg, NJW-RR 1993, 80 = WuM 1993, 50).Maßgebend ist nicht eine sichere Prognose der Lebensentwicklung einer potentiellen Bedarfsperson, sondern allein die naheliegende Möglichkeit des Eintritts eines Eigenbedarfsfalls in absehbarer Zeit (LG Berlin, NJW-RR 1993, 661 [662]; LG Hamburg, NJW-RR 1994, 465 = WuM 1993, 677).